Für Sendungen, die besonders wichtig sind, kann ein Zustellnachweis nützlich sein. Hier wählen Sie mit einem Versand als Einschreiben genau den richtigen Weg: als Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben, Übergabeeinschreiben mit Rückschein oder für die öffentliche Hand als Postzustellungsurkunde (PZA/PZU) kommen Ihre Sendungen rechtsverbindlich beim Empfänger an.
Gern holen wir Ihre Einschreiben jederzeit mit der Abholung Ihrer Tagespost ab.
Einschreiben-Varianten
Einschreiben Einwurf
Einwurf der Sendungen in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers.
Einschreiben
Persönliche Übergabe der Sendung nur gegen Unterschrift an den Adressaten, einen Bevollmächtigten oder einen Empfangsberechtigten.
Einschreiben + Rückschein
Bestätigung des Erhalts der Sendung durch den Empfänger per Unterschrift auf einem separaten Beleg.
Es gelten die Preise der Deutschen Post AG, zzgl. einer Servicegebühr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Post AG
PZA - die amtliche und rechtswirksame Briefzustellung mit der BWPOST
Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung, nach Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO), vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag (PZA), welcher auch von der BWPOST angeboten wird.
Bei der Zustellung wird urkundlich festgehalten, wem, wann, wo und unter welchen Umständen das Schriftstück zugestellt worden ist. Die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU), die weitreichende Rechtswirkungen besitzt, übersenden wir dem Auftraggeber. Der Zustellungsempfänger kann sich folglich von Schriftstücken aus einem Postzustellungsauftrag, inklusive seiner rechtlichen Wirkungen, nicht eigenmächtig entziehen.